erstpruefung.ch eine Anleitung zur baubegleitenden Erstprüfung nach NIV Art. 24

Erstprüfung Ablauf

Ablauf

In der NIV (Niederspannungs Installations Verordnung) Artikel 24 wird die Baubegleitende Erstprüfung gefordert und wie folgt beschrieben:

Baubegleitende Erstprüfung und betriebsinterne Schlusskontrolle

  1. Vor der Inbetriebnahme einer elektrischen Installation oder von Teilen davon ist eine baubegleitende Erstprüfung durchzuführen. Diese Erstprüfung ist zu protokollieren.

In der NIN Kap 6.1 ist genau und praktisch beschrieben, wie eine Erstprüfung ablaufen soll:

Hier mal nur soviel (Zitat aus NIN 2015 Compact):

6.1.1. Allgemeines

Jede elektrische Anlage muss, bevor sie vom Benutzer in Betrieb genommen wird, gemäss NIV Art. 24 während der Errichtung bzw. bei der Fertigstellung geprüft werden, um nachzuweisen, dass sie den sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht. prüfen umfasst alle Tätigkeiten, mit denen festgestellt wird, ob die Ausführung der gesammten Anlage der NIN entspricht.

Sie beinhaltet:

  • die Sichtprüfung
  • das Erproben
  • die Messungen
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Aus der Praxis 🔨

Nach über 22 Jahren im Beruf, davon über 10 Jahre als Sicherheitsberater, weiss ich, dass diese Kontrollen keine Schikane sind, sondern eine Routine schaffen, die uns Elektrikern hilft, hohe Qualität mit geringem Aufwand zu erreichen. Viele Schäden und (Fast-) Unfälle können verhindert werden. Und für uns ist es wie eine Versicherung: Wir haben die Kontrolle durchgeführt, die Werte sind in Ordnung, wir haben gute Arbeit geleistet.

Genauso wie wir eine Wasserwaage ja nicht brauchen, um die Abdeckung gerade zu montieren, sondern um zu beweisen, dass wir ein super Auge haben 😉, so machen wir auch die Erstprüfung nur, um zu zeigen, dass wir ausgezeichnete Arbeit gemacht haben. Wäre ja auch schade, wenn das dann niemand merkt 👏.

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Und was heisst das konkret?

Allgemeines

  1. Jede elektrische Anlage muss, bevor sie vom Benützer in Betrieb genommen wird, gemäss NIV (Art. 24) während der Errichtung bzw. bei Fertigstellung geprüft werden, um nachzuweisen, dass sie den sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht.

    also jede!

  2. Für die Prüfung der Anlage müssen entsprechende Unterlagen zur Verfügung stehen, aus welchen Aufbau der Stromkreise, Raumart und Einteilung, Art der Schutzmassnahmen und dgl. ersichtlich sind.

    📜 Schema, Legende, Installationsanzeige, Brandschutzkonzept, Bedienungsanleitungen, etc.

  3. Während der Prüfung müssen Vorsichtsmassnahmen getroffen werden, um eine Gefährdung von Personen, Nutztieren und Sachwerten auszuschliessen.

    💡 Was passiert wenn wir ausschalten und messen? Licht, Lüftung, Lift, Alarmanlagen etc. und nicht vergessen die Messspannung!
    Ist alles Isoliert?

  4. Bei Erweiterung oder Änderung einer bereits bestehenden Anlage ist nachzuweisen, dass die Sicherheit der bestehenden Anlage nicht beeinträchtigt wird.

    🔌 Das heisst, wenn wir z. B. ein Tableau auschwechseln, müssen wir in jedem Stromkreis eine Stichprobe machen.

Sichtprüfungen

  1. Die Sichtprüfung soll:
    • vor dem Erproben und Messen und
    • bevor die Anlage in Betrieb genommen wird und
    • vorzugsweise bei ausgeschalteter Anlage durchgeführt werden.

    Eine Sichtprüfung bedeutet eine Untersuchung mit allen Sinnen 👁️ 🐽 🐰 🖐️, um die richtige Auswahl und die ordnungsgemässe Errichtung der elektrischen Betriebsmittel (Installation) nachzuweisen.

  2. Die Sichtprüfung ortsfest installierter Betriebsmittel muss nachweisen, dass die Installation unter anderem folgenden Anforderungen entspricht:
    • Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen, z. B. Berührungsschutz gewährleistet, keine Beschädigungen und dgl.
    • ☔ Korrekte Auswahl der Betriebsmittel entsprechend der Raumart
    • Vorhandensein der vorgeschriebenen Kenn- und Prüfzeichen
    • 📜 Beachtung allfällig vom Hersteller mitgelieferter technischer Unterlagen
  3. In die Sichtprüfung sind ferner mindestens folgende Punkte einzubeziehen:
    1. ⚡ Anwendung von Schutzmassnahmen gegen elektrischen Schlag gemäss NIN 4.1
    2. 🔥 Vorhandensein von Brandabschottungen, Schutz gegen thermische Einwirkungen, Brandausbreitungen etc.
    3. Auswahl der Leiter bezüglich der Strombelastbarkeit und Spannungsfall
    4. Auswahl und Einstellung von Schutz- und Überwachungseinrichtungen
    5. Auswahl und Anordnung von Trenn- und Schaltgeräten

      Anlagen, die nicht im selben Raum wie die Sicherungen sind, brauchen einen Serviceschalter,
      z. B. Wechselrichter von Photovoltaikanlagen

    6. Auswahl der Betriebsmittel und der Schutzmassnahmen entsprechend den äusseren Einflüssen
    7. Kennzeichnung der Schutzleiter, PEN-Leiter und Neutralleiter
    8. Vorhandensein von technischen Unterlagen, Schemata, Warn-, Verbotszeichen und anderen ähnlichen Informationen
    9. Kennzeichnung der Stromkreise, Überstrom-Schutzeinrichtungen, Schalter, Klemmen etc.
    10. Vorhandensein und richtige Verwendung von Schutzleitern, einschliesslich Schutz-Potenzialausgleichsleitern für den Schutz-Potenzialausgleich und den zusätzlichen Schutz-Potenzialausgleich
    11. Leiterverbindungen bezüglich Schutz gegen Selbstlockerung, Bemessung und Anordnung

      Schrauben, die Teile verbinden, die dem Schutz-Potenzialausgleich dienen, müssen gegen Selbstlockerung geschütz sein.

    12. Leichte Zugänglichkeit der Betriebsmittel, die bedient und gewartet werden müssen.

    Die Sichtprüfung muss die besonderen Anforderungen für Anlagen oder Räume besonderer Art umfassen.

    Also sind für Landwirtschaft, Bad, Schwimmbad, Schreinerei, etc. die entsprechenden Normen (NIN Kap. 7) zu berücksichtigen.

Erproben und Messen

6.1.3.1 Allgemeines

Die nachstehenden Prüfungen und Messungen sind, sofern zutreffend, in jedem Fall durchzuführen, vorzugsweise in der folgenden Reihenfolge:

  • Durchgängigkeit der Leiter, insbesondere die Leitfähigkeit des Schutzleiters, des Schutz-Potenzialausgleichsleiters und des zusätzlichen Schutz-Potenzialausgleichsleiters

    Mit der Kabelrolle und dem Messgerät.
    Einstellung RLo.
    Messwerte ≤ 1 Ω.

  • Isolationswiderstand der elektrischen Anlage

    Vorzugsweise am Tableau messen.
    Messgleichspannung 50 V für die erste Messung, 500 V für die zweite Messung (ausser das Messgerät fährt bei der Messung die Spannung langsam hoch)
    ! Immer in folgender Reihenfolge messen:
    PE-N, PE-L1/L2/L3

    ⚠️ Ist RIso PE-N schlecht, nicht weitermessen! ⚠️
    Der Isolationswiderstand muss bei Neuanlagen ≥ 1 MΩ sein.

  • Wirksamkeit des Schutzes durch SELV, PELV oder durch Schutztrennung
  • Widerstand/ Impedanz von isolierenden Fussböden und isolierenden Wänden
  • Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung

    Kurzschlussstrommessung
    Mit dieser Messung kann auf die Abschaltzeit geschlossen werden.

    Folgende Faustformel kann für Endstromkreise, es gelten ≤ 0.4 s Abschaltzeit, angewendet werden:
    LSC → IK ≥ 15*IN
    LSB → IK ≥ 7*IN

    Für Verteilerstromkreise gelten eine Abschaltzeit von ≤ 5 s, was ungefähr folgenden minimalen Kurzschlussstrom erfordert:
    LSD → IK ≥ 10*IN LSC → IK ≥ 10*IN Diazed → IK ≥ 6*IN NH00 → IK ≥ 7*IN

    Wenn die Messwerte nahe bei diesen Grenzwerten sind, die Datenblätter der Hersteller anschauen

  • zusätzlicher Schutz
  • Polarität (Anschluss von Steckdosen, Schalt- und Schutzeinrichtungen im Aussen-/ Neutralleiter)
  • Drehsinn/ Drehrichtung
  • Funktion und Betrieb
  • Spannungsfall

👉 Wenn beim Erproben und Messen ein Fehler festgestellt wird, sind nach Behebung des Fehlers diese Prüfung und jede vorhergehende Prüfung, die durch den Fehler möglicherweise beeinflusst wurde, zu wiederholen.

Anmerkung:

Wenn die Prüfung in möglicherweise explosiver Atmosphäre durchgeführt wird, müssen Sicherheitsvorkehrungen gemäss EN 60079-17 und 61241-14 getroffen werden. (B+E)

6.1.4 Erstellen eines Prüfberichts über die Erstprüfung

Nach Beendigung der Prüfung einer neuen Anlage oder von Erweiterungen oder Änderungen in einer bestehenden Anlage muss ein Bericht inkl. Mess- und Prüfprotokoll erstellt werden.
Diese Dokumente müssen Details des Anlagenumfangs, welche durch den Bericht abgedeckt sind, zusammen mit einer Aufzeichnung über die Sichtprüfung und die Ergebnisse der Erprobungen und Messungen umfassen.

Alle Fehler oder fehlende Teile, die während der Prüfung der Anlage erkannt werden, müssen korrigiert werden, bevor der Errichter der Anlage erklärt, dass diese Anlage die Anforderungen der Normen erfüllt.

Im weiteren müssen die Anforderungen der NIV Art. 35 erfüllt werden.

Hier haben wir diesen Ablauf in einer Checkliste zusammengefasst.

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